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Einverständniserklärung "Ohrloch stechen"

Ohrlochstechen:

 

Wir bieten zur Auswahl das Ohrlochstechen mit zwei verschiedenen Systemen an, setzen dafür aber ein Mindestalter von 6 Jahren voraus und stechen ausschließlich im weichen Teil des Ohrläppchens.

 

Beide Systeme sind modern und mit einem Höchstmaß an Hygiene und Sterilität ausgestattet. Die Auswahl an nickelfreiem Ohrschmuck ist umfangreich und begeistert auch bereits unsere kleinsten Kunden.

 

Insbesondere das Ohrlochstechsystem von Studex, dass dazu noch nahezu geräuschlos ist, erfreut sich zunehmender Beliebtheit.

 

Für das Ohrlochstechen bei Minderjährigen, ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig.

Einverständniserklärung "Ohrloch stechen"
Einverständniserklärung Ohrloch.pdf
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